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4. Bei Schäden die im Zusammenhang mit der Benutzung von nicht von HiTi
hergestellten Farbbandkassetten oder wiederaufgefüllten
Farbbandkassetten, Fotopapier oder Aufklebern entstehen, berechnet HiTi
für Serviceleistungen die üblichen Standardsätze und Materialkosten.
5. Erhält HiTi innerhalb der gültigen Gewährleistungsfrist die Mitteilung über
eine defekte Software, Medien, oder Farbpatrone, die HiTis
Gewährleistungspflicht unterliegen, wird HiTi für Ersatz für dieses defekte
Produkt sorgen. Erhält HiTi innerhalb der gültigen Gewährleistungsfrist die
Mitteilung über den Defekt eines Hardwareprodukts, das HiTis
Gewährleistungspflicht unterliegt, wird HiTi nach eigenem Ermessen eine
Reparatur vornehmen oder das defekte Produkt ersetzen.
6. Ist HiTi nicht in der Lage ein defektes Produkt, das der Garantiepflicht
unterliegt, zu reparieren oder zu ersetzen, wird HiTi innerhalb eines
angemessenen Zeitraums nach der Benachrichtigung über den Defekt,
den Kaufpreis ersetzen.
B. Beschränkte Garantie
1. ENTSPRECHEND LOKALER, GESTZLICGHER BESTIMMUNGEN
ÜBERNIMMT HiTi ODER DIE VERTRIEBSHÄNDLER VON HiTi KEINE
GARANTIE DIE ÜBER DEN UMFANG DER VORSTEHEND
BESCHRIEBENEN BESCHRÄNKTEN GARANTIELEISTUNGEN
HINAUSGEHT, SEI ES AUSDRÜCKLICH ODER IMPLIZIT, IN BEZUG
AUF HiTi PRODUKTE, MARKTGÄNGIGKEIT, DIE RICHTIGE ART UND
GÜTE ODER DIE EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK.
C. Haftungsbeschränkungen
1. Entsprechend lokaler, gesetzlicher Bestimmungen, sind die in dieser
Garantieerklärung beschriebenen Ersatzleistungen die einzigen
Leistungen auf die der Kunde Anspruch hat.
2. Im Rahmen der lokalen gesetzlichen Bestimmungen, ausgenommen die in
dieser Erklärung festgelegten Umstände, ist HiTi oder die Vertriebshändler
von HiTi, in keinem Fall haftbar für direkte, indirekte, spezielle, zufällige
Schäden, oder Folgeschäden, auch wenn HiTi auf die Möglichkeit solcher
Schäden hingewiesen worden ist.