Sony Security Camera Security Camera User Manual


 
Verschiedenes
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Verschiedenes
LIZENZVEREINBARUNG
Für das durch Sony bereitgestellte Programm gilt die
folgende SOFTWARE-LIZENZVEREINBARUNG.
Lesen Sie die SOFTWARE-
LIZENZVEREINBARUNG durch, bevor Sie den
Netzwerk-Überwachungsrecorder (Modellname: NSR-
100/50/25) verwenden (nachfolgend als „Produkt“
bezeichnet).
Durch das Benutzen des Produkts erkennen Sie die
SOFTWARE-LIZENZVEREINBARUNG an.
Die Software, die im Produkt eingesetzt wird, enthält
Bestandteile, welche anderen als den in der
nachfolgenden SOFTWARE-
LIZENZVEREINBARUNG aufgeführten Bedingungen
unterliegen. Diese Bestandteile (nachfolgend als
„ausgenommene Software“ bezeichnet) können Sie auf
den mitgelieferten CD-ROMs identifizieren. Die
folgende SOFTWARE-LIZENZVEREINBARUNG
bezieht sich nicht auf derartige ausgenommene
Software, und die Vertragsbedingungen bezüglich jener
Software gelten jeweils separat von dieser
SOFTWARE-LIZENZVEREINBARUNG.
Ausgenommene Software ist nicht als „Programm“ im
Sinne der folgenden SOFTWARE-
LIZENZVEREINBARUNG zu betrachten.
SOFTWARE-LIZENZVEREINBARUNG
Dies ist eine rechtsgültige Vereinbarung zwischen Ihnen
(nachfolgend als „Benutzer“ bezeichnet) und Sony
Corporation (nachfolgend als „Sony“ bezeichnet), die
sich auf das Benutzungsrecht der Software (nachfolgend
als „Programm“ bezeichnet) bezieht. Durch das
Benutzen des Programms erkennt der Benutzer die
Bedingungen und die Intention dieser Vereinbarung
zwischen Benutzer und Sony an.
1. Das Urheberrecht sowie alle anderen Rechte
bezüglich des Programms und der begleitenden
Dokumentation liegen bei Sony oder der ursprünglich
berechtigten Person bzw. Organisation (nachfolgend als
„Lizenzgeber“ bezeichnet), die Sony die
Verwendungsrechte des Programms gewährt hat. Dem
Benutzer werden keine Rechte über die in dieser
Vereinbarung festgelegten hinaus gewährt.
2. Sony gewährt dem Benutzer das nichtausschließliche,
unteilbare und nicht übertragbare Recht (nachfolgend
als „Benutzungsrecht“ bezeichnet), das Programm zum
Zweck der Benutzung des Produkts zu verwenden, für
welches das Programm erstellt wurde.
3. Der Benutzer darf das Benutzungsrecht weder Dritten
übertragen noch Dritten dessen Benutzung zu
ermöglichen, sofern dies nicht vorher ausdrücklich
schriftlich von Sony genehmigt wurde.
4. Der Benutzer darf das Programm und dessen
Begleitdokumente nicht aus dem Erwerbsland in ein
anderes Land exportieren oder transportieren.
5. Der Benutzer darf ohne vorherige Zustimmung von
Sony das Programm weder (i) aktualisieren, ergänzen
oder verändern noch (ii) disassemblieren oder
dekompilieren.
6. DAS PROGRAMM WIRD WIE ERHALTEN
BEREITGESTELLT, OHNE AUSDRÜCKLICHE
ODER IMPLIZITE GARANTIEN,
EINSCHLIESSLICH GARANTIEN BEZÜGLICH
MARKTFÄHIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN
BESTIMMTEN ZWECK ODER FEHLERFREIHEIT
7. Der Benutzer stellt Sony bzw. den ursprünglich
Berechtigten im Falle eines Patent-, Urheber- oder
anders gelagerten Rechtsstreits, der zwischen dem
Benutzer und Dritten aus der Benutzung des Programms
erwächst, von jeglicher Haftung einschließlich der
Prozesskosten frei.
8. Sony kann dem Benutzer bei Verstoß gegen
Bestimmungen dieser Vereinbarung die Lizenz
entziehen. Lizenzentzug wirkt sich nicht auf
ausstehende Zahlungen und Schadensersatzleistungen
aus. Bei Lizenzbeendigung muss der Benutzer das
Programm sowie dessen Kopien unverzüglich
vernichten.
9. Ist der Benutzer eine Regierungsinstitution, so
unterliegt Benutzung, Vervielfältigung und
Veröffentlichung des Programms und dessen
Begleitdokumenten den unter (c)(1) und (c)(2) der
Vorschriften zu gewerblicher Computersoftware FAR
52.227-19 sowie den unter (c)(I)(ii) der Vorschriften zu
Rechten an technischen Daten und Computersoftware
DOD FAR 252.227-7013 genannten und den in jeglicher
vergleichbarer Bundes-, Landes- oder regionalen
Gesetzgebung genannten Beschränkungen. Hersteller
im Sinne dieser Regelungen ist Sony Corporation, 1-7-1
Konan, Minato-ku, Tokyo, Japan.